Satzung

vom Borussia-Mönchengladbach-Fan-Club »Hils-Borussen«Grünenplan
 
§ 1 Name und Sitz
1. Die Vereinigung führt den Namen »Hils-Borussen« Grünenplan.
2. Sie wird nicht in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck
1. Die Vereinigung bezweckt die Zusammenfassung der Borussia-Mönchengladbach-Fan’s,
   die im Einzugsgebiet des Altkreises Alfeld wohnen.
2. Hauptaufgabe ist, den kameradschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

§ 3 Erlangung der Mitgliedschaft
1. Jeder Borussia-Mönchengladbach-Fan, der sich zur Gewaltbereitschaft in Stadien
   entsagt und bereit ist, Borussia Mönchengladbach und die Hils-Borussen in
   jedweder Form zu unterstützen, kann Mitglied werden.
2. Jeder Borussia-Mönchengladbach-Fan kann auch passives Mitglied werden.

§ 4 Verlust der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
2. Der Austritt ist jederzeit möglich.
3. Über den Ausschluss entscheidet der jeweilige geschäftsführende Vorstand.

§ 5 Beiträge
1. Alle Mitglieder haben an die »Hils-Borussen« Grünenplan einen monatlichen Beitrag zu
   entrichten.
2. Dieser Beitrag kann in jeder Jahreshauptversammlung neu festgelegt werden.
3. Die Beiträge werden je nach Wunsch 1-, 2- oder 4-mal jährlich fällig. Die Zahlung
   soll möglichst bargeldlos erfolgen.

§ 6 Vorstand
1. der Vorstand setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten
   Vorstand.
a) der erste Vorsitzende
b) die zwei stellvertretenden Vorsitzenden
c) der Schatzmeister
d) der Schriftführer

Dem erweiterten Vorstand gehören mit Sitz an:
a) der stellv. Schatzmeister
b) der stellv. Schriftführer
c) der Veranstaltungsausschuss

2. Der Vorsitzende (im Verhinderungsfall der Stellvertreter) vertritt/vertreten
   gemeinsam mit einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes die
   »Hils-Borussen« Grünenplan in ihrer Gesamtheit in dem Umfange, der für die
   Vertretung eines im Vereinsregister eingetragenen Vereins durch seinen
   Vorstand vorgesehen ist.

3. Neben der laufenden Geschäftsführung obliegen dem Vorstand folgende Aufgaben:
a) Vertretung der »Hils-Borussen«Grünenplan bei Ehrerbietung wie Hochzeiten,
   Krankenbesuche, Todesfälle o. ä.
b) Teilnahme an Veranstaltungen, zu denen Einladungen erfolgt sind.
c) Wahrung der guten Form der »Hils-Borussen« Grünenplan nach außen durch
   Ausschluss von Quertreibern o. ä.
4. Über die erforderlichen Ausgaben, soweit diese nicht in § 7 aufgeführt sind,
   hat der geschäftsführende Vorstand zu entscheiden.

§ 7 Ausgaben für besondere Anlässe
1. Der Vorstand ist ermächtigt, bei besonderen Anlässen, z. B. Hochzeiten,
   besondere Geburtstage (25., 30. usw.),
   Krankenhausbesuche, Todesfälle und dergleichen, einen vom Vorstand
   festzulegenden Betrag zu verwenden.

§ 8 Wahlen
1. Die Mitglieder werden fristgemäß drei Wochen vorher eingeladen.
2. Mit der Einladung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese hat folgende
   Punkte zu enthalten:
a) Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder.
b) Rechenschaftsberichte des geschäftsführenden Vorstandes und des Vorstandes.
c) Berichte der Kassenprüfer.
d) Anträge.
e) Entlastungen
f) Neuwahlen
g) Verschiedenes

3. Die Wahlen sind alle zwei Jahre. In Ausnahmefällen, die durch den geschäftsführenden
   Vorstand festgestellt werden, können die Wahlen auch auf einer außerordentlichen
   Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Die letzte Wahl muss mindestens sechs
   Monate vorher gewesen sein.

§ 9 Geschäftsjahr
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 10 Auflösung
1. Die Auflösung kann nur in einer besonders zu diesem Zweck einberufenen
   außerordentlichen Mitgliederversammlung gem. § 21-79, BGB, 30. Auflage,
   beschlossen werden.

2. Zu dieser Versammlung muss mit einer Frist von einem Monat schriftlich eingeladen
   werden.

3. Die auflösende Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und die
   Verwendung des verbleibenden Vermögens.

§ 11 Schlussabstimmung
   Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Grünenplan, den 16. Oktober 2000